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Die bewilligten europäischen Fördermittel aus dem EFRE-Programm „Nachhaltige Stadtentwicklung“ sind dazu bestimmt, dass gegenüber der Gesamtstadt im wirtschaftlichen, städtebaulichen, demographischen und sozialen Bereich benachteiligte Problemgebiet „Bahnhofsvorstadt bis östliche Altstadt“ bei der Umsetzung baulicher, infrastruktureller und bildungsorientierter Maßnahmen, im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung, zu unterstützen.
Entsprechend der Programmausschreibung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern vom 03.07.2008 (veröffentlicht im Sächsischen Amtsblatt Nr. 27) war von den Gemeinden zum Antrag auf Aufnahme in das europäische Förderprogramm „EFRE-Vorhaben 5.1 Nachhaltige Stadtentwicklung“ in der Förderperiode 2007 bis 2013 ein integriertes Handlungskonzept für die benachteiligten, problematischen Stadtquartiere zu entwickeln.
Gefördert werden Projekte und Maßnahmen, die Bestandteil dieses integriertes Handlungskonzeptes sind und folgenden Handlungsfeldern gemäß der „Verwaltungsvorschrift (VwV) Stadtentwicklung 2007 bis 2013“ entsprechen:
Handlungsfeld I – Infrastruktur/ Städtebauliche Situation
Maßnahmen, die die städtebaulichen und infrastrukturellen Zentralisierungs- und Konzentrationsprozesse im benachteiligten Stadtquartier stärken
Handlungsfeld II – Bürgergesellschaft
Maßnahmen, die den gesellschaftlichen und sozialen Zusammenhalt der städtischen Bürgergesellschaft stärken und eine Bindung der Bewohner an ihr Stadtquartier dauerhaft festigen
Handlungsfeld III – qualifizierte Freizeitgestaltung
Maßnahmen zur Stärkung des Lern- und Sozialverhaltens
Handlungsfeld IV – Wirtschaft
Maßnahmen, die die Erwerbsperspektiven sowie die wirtschaftliche Entwicklung innerhalb des Fördergebietes verbessern
Handlungsfeld IV – Programmbegleitung
Maßnahmen, die zur Vorbereitung, Durchführung, Begleitung, Entwicklung und Bewertung der gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzepte oder einzelner Projekte beitragen
Entsprechend den Vorgaben umfasst das integrierte Handlungskonzept folgenden Inhalt:
- eine Analyse der städtebaulichen, wirtschaftlichen und sozialen Lage des Problemgebietes
- eine statistische und raumbezogene Darstellung der Gebietsmerkmale (Indikatoren)
- die Beschreibung der Ziele und einer Strategie zur nachhaltigen Behebung der Benachteiligung und Entwicklung des Gebietes „Bahnhofsvorstadt bis östliche Altstadt“
- eine verbindliche Übersicht der geplanten Maßnahmen und Projekte zur Erreichung der Entwicklungsziele
- eine Kosten und Finanzplanung für die geplanten Maßnahmen und Projekte im Durchführungszeitraum von 2009 bis 2012
- die Abstimmung mit den bestehenden städtischen Planungsinstrumenten (Städtebauliches gesamtstädtisches Entwicklungskonzept)
Das integrierte Handlungskonzept wurde vom Stadtrat in seiner Sitzung am 30.10.2008 beschlossen. Mit Erteilung des Zuwendungsbescheides am 24.03.2009 und der damit erfolgten Aufnahme der Stadt Mittweida in das europäische Förderprogramm „EFRE-Nachhaltige Stadtentwicklung“ bildet das integrierte Handlungskonzept die Grundlage für die Realisierung der geplanten Einzelmaßnahmen und Projekte. |